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   VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17   

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VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17 (https://dejure.org/2017,21712)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15.06.2017 - 72-IV-17 (https://dejure.org/2017,21712)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2017 - 72-IV-17 (https://dejure.org/2017,21712)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen, 14.06.2016 - 1 A 308/14

    Bauantrag, erheblicher Mangel, Lageplan

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Mit seiner am 2. Mai 2017 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Bescheid des Landratsamtes G. vom 14. April 2010, gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. März 2014 (7 K 735/11) sowie gegen die Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2016 (1 A 308/14) und vom 4. April 2017 (1 A 441/16).

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. Juni 2016 (1 A 308/14) ab.

    2. Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung inhaltsgleicher Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen durch den Bescheid des Landratsamtes G. vom 14. April 2010, das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. März 2014 (7 K 735/11) und den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2016 (1 A 308/14) rügen wollte, genügt sein Vorbringen nicht den Begründungsanforderungen (§ 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (vgl. SächsVerfGH, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465 - juris Rn. 5; Beschluss vom 21. Februar 2001, NJW 2001, 1567 [1568]; Beschluss vom 16. Dezember 1992, BVerfGE 88, 40 [45]; st. Rspr.).

    Der Verfassungsgerichtshof ist daher nicht in die Lage zu prüfen, ob sich eine etwaige Verletzung der Grundrechte des Beschwerdeführers durch die Entscheidungen des Landratsamtes und des Verwaltungsgerichts in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 2016 fortsetzt bzw. dieser eine eigenständige Grundrechtsverletzung begründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992, BVerfGE 88, 40 [45]; Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465/10).

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 77-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]).
  • BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1840/98

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Besuch des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 77-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]).
  • OVG Sachsen, 31.05.2011 - 1 A 296/09

    Baugenehmigung, Abweichung, Balkonanlage, Abstandsfläche

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Insbesondere sei dem Beschwerdeführer rechtliches Gehör verweigert worden, weil in den gerichtlichen Verfahren keine Inaugenscheinnahme erfolgt sei, obwohl dies in einem anderen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 A 296/09 dem dortigen Kläger nicht verwehrt worden sei.
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 77-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 77-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 - juris Rn. 7; Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [288]).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10

    Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 154-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 34-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 124-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 58-IV-18

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus

    Denn eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 Sächs-VerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2017 - Vf. 72-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 8-IV-18
    61-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2014 - Vf. 97-IV-13 [HS]/ Vf. 98-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-17 [e.A.]).
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